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Risikobeurteilung und CE-Kennzeichnung



 


Nur nachweisbar sichere Maschinen und Anlagen dürfen in Europa in Verkehr gebracht werden. Es muss eine nachvollziehbare Risikobeurteilung vorliegen.



 

Richtlinie Originaltext

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG formuliert das so:




Der Hersteller einer Maschine oder sein Bevollmächtigter hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln.
Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.



 


Risikobeurteilung

Mit iterativen Verfahren das Risiko minimieren




Grenzen der Maschine bestimmen
Gefährdungen ermitteln
Risiken abschätzen und bewerten
Gefährdungen ausschalten oder mindern







CE-Kennzeichnung

Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung sind:




nachweisfähige Risikobeurteilung
durchgeführtes Konformitätsbewertungsverfahren
Konformitätserklärung mit Original-Unterschrift




 

Was wir für Sie leisten

Auf Basis von Zeichnungen und Stücklisten sowie der Informationen zu Funktion und Einsatzbereich Ihres Produktes:




Normenrecherche
formale Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100:2010
konstruktive Lösung auf Erfüllung nach DIN EN ISO 12100:2010 prüfen und mit Ihnen diskutieren
Ermittlung des Sicherheitslevels nach DIN EN ISO 13849 für verwendete Sicherheitslösungen
Restgefahrenliste für die Betriebsanleitung