Risikobeurteilung und CE-Kennzeichnung
|
|
|
|
|
|
|
Nur
nachweisbar sichere Maschinen und Anlagen dürfen in Europa in
Verkehr gebracht werden. Es muss eine nachvollziehbare
Risikobeurteilung vorliegen.
|
|
|
|
Richtlinie
Originaltext
|
Die
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG formuliert das so:
|
|
|
|
Der
Hersteller einer Maschine oder sein Bevollmächtigter hat
dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird,
um
die für die Maschine geltenden Sicherheits- und
Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln.
Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse
der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.
|
|
|
|
|
|
|
Risikobeurteilung
|
Mit
iterativen Verfahren das Risiko minimieren
|
|
|
|
Grenzen der
Maschine bestimmen
Gefährdungen ermitteln
Risiken abschätzen und
bewerten
Gefährdungen ausschalten
oder mindern
|
|
|
|
|
|
|
CE-Kennzeichnung
|
Voraussetzung
für die CE-Kennzeichnung sind:
|
|
|
|
nachweisfähige
Risikobeurteilung
durchgeführtes
Konformitätsbewertungsverfahren
Konformitätserklärung
mit Original-Unterschrift
|
|
|
|
|
|
|
Was
wir
für Sie leisten
|
Auf
Basis
von Zeichnungen und Stücklisten sowie der Informationen zu
Funktion und Einsatzbereich Ihres Produktes:
|
|
|
|
Normenrecherche
formale Risikobeurteilung nach DIN EN
ISO 12100:2010
konstruktive Lösung auf
Erfüllung nach DIN EN ISO 12100:2010 prüfen und mit Ihnen
diskutieren
Ermittlung des Sicherheitslevels
nach DIN EN ISO 13849 für verwendete Sicherheitslösungen
Restgefahrenliste für
die
Betriebsanleitung
|
|
|